Rahmenbedingungen
Kosten
Ein Kostenzuschuss ist bei Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision seitens der Krankenkassen nicht möglich. Das Stundenhonorar ist dafür entsprechend für Sie vergünstigt.
Einzeltherapie
Einheit à 50 Min. € 80,-
Einheit à 90 Min. € 150,-
Paartherapie
Einheit à 90 Min. € 150,-
Familientherapie
Einheit à 90 Min. € 150,-
Sozialtarife
Ich habe ein beschränktes Kontingent an Therapieplätzen zu Sozialtarifen. Wenn es für Sie aus Kostengründen schwierig ist, eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren.
Sprachen
Ich biete Psychotherapie auf Deutsch und Englisch an.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Termine sind 48 Stunden vor Stattfinden telefonisch oder per SMS abzusagen. Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden zur Gänze verrechnet.
Dauer und Frequenz
In der Regel dauert eine Einzelsitzung 50 Minuten, wenn gewünscht oder erforderlich 90 Minuten. Paar- oder Familiensitzungen dauern 90 Minuten.
Die Häufigkeit der Therapiesitzungen richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf, Ihrer Problemstellung und Ihrem Leidensdruck. Sitzungen finden meist einmal pro Woche, im zweiwöchigem Abstand oder einmal im Monat statt. Wichtig ist hierbei vor allem eine Regelmäßigkeit, da diese maßgeblich den Therapieerfolg fördert. Der Zeitraum zwischen den Sitzungen kann stets besprochen und auf ihren Bedarf angepasst werden.
Verrechnung
Die Therapieeinheit ist am Ende der Sitzung in bar zu bezahlen. Alternativ ist es möglich ab der vierten Sitzung den offenen Betrag binnen 7 Tagen nach Erhalt der Honorarnote auf das angegebene Konto zu überweisen.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich nach § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, der Schweigepflicht. Die Verschwiegenheit gilt auch gegenüber Dritten und über den Abschluss der Psychotherapie hinaus. Diese gilt auch gegenüber Behörden, Ärzt:innen, Angehörigen, sowie auch für Kinder und Jugendliche gegenüber ihren Eltern.
Die Verschwiegenheitspflicht ist essenziell um eine vertrauensvolle Beziehung in der gemeinsamen Arbeit zu ermöglichen. Das Gesagte wird die Räumlichkeiten der Praxis nicht verlassen.
Dokumentation
Neben der Verschwiegenheitspflicht habe ich noch weitere Berufspflichten zu erfüllen, worunter auch die Dokumentationspflicht fällt. Die von mir getätigten Notizen dienen sowohl meiner Orientierung, als auch zur Dokumentation des Psychotherapieverlaufes. Die Dokumentation wird durch mich vor unbefugter Einsicht geschützt. Sie selbst haben natürlich das Recht Einsicht in Ihre Verlaufsdokumentation zu erhalten.
Datenschutz
Genaue Informationen zum Datenschutz finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.
Es ist zu erwähnen, dass das Psychotherapiegesetz anhand der dort geregelten Verschwiegenheitspflicht bereits viele Bereiche der DSGVO vorwegnimmt.